Bei einem Fahren unter Alkoholeinfluss müssen Fahrer mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie unter Umständen mit einem Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Je nach Höhe des Alkoholpegels bzw. bei einem Vorliegen von Ausfallerscheinungen droht ein Strafverfahren.
Die Führerscheinbehörden können bei Alkohol oder Drogen am Steuer eine MPU anordnen. Sollte die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen worden sein, so wird bei der Neuerteilung in der Regel eine MPU angeordnet.
Bei Fahranfängern in der Probezeit und Fahrern unter 21 Jahren gilt die 0 Promille Grenze. Diese Fahrer dürfen keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie sich hinters Steuer setzen wollen. Es handelt sich hierbei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit (A-Verstoß). Hier wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Was macht die Polizei bei einer Kontrolle?
Damit die Polizei einen Alkoholtest durchführen darf, muss es eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol geben (z.B. Lallen, eine Alkoholfahren oder offensichtliche Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien).
Die Polizei misst den Alkoholgehalt im Atem mit einem elektronischen Messgerät. Mit diesem kann man den ungefähren Grad der Alkoholisierung messen. Wenn der gemessene Wert sich in der Nähe eines Grenzwertes befindet, dann besteht ein Anfangsverdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Der Fahrer wird dann mit auf die Dienststelle genommen. Dort kommt es dann zu einer Blutentnahme durch einen Arzt.
Die Blutentnahme wegen Alkohol im Straßenverkehr wird dann von der Polizei angeordnet, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat (zB. § 316, 315c StGB) oder eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) vorliegt.

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