Rotlichtverstöße zählen zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und werden streng geahndet, da es hier zu schwerwiegenden Unfällen kommen kann. Ob man hier mit einem Fahrverbot belegt wird richtet sich danach, ob die Ampel weniger oder länger als eine Sekunde rot zeigte.
Bei weniger als 1 Sekunde liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Hier gibt es ein Bußgeld und einen Punkt, aber grds. kein Fahrverbot. Ein Fahrerbot bei weniger als 1 Sekunde rot gibt es nur, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es zu einer Sachbeschädigung kam.
Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot zeigt, dann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Hier gibt es neben dem Bußgeld und 2 Punkten auch einen Monat Fahrverbot. Eine Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen das Bußgeld.

Haltelinienverstoß
Sollte die Haltelinie überfahren worden sein, aber es wurde noch vor dem Gefahrenbereich (die Kreuzung) angehalten, dann liegt lediglich ein Haltelinienverstoß und kein Rotlichtverstoß vor. Ein Haltelinienverstoß wird weniger stark sanktioniert.
- Nicht an der Haltelinie angehalten: 10 Euro Verwarnungsgeld.
- mit Gefährdung: 70 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- mit Unfallfolge: 85 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

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