Muss ich diese ausfüllen und zurückschicken?
Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, dann sind Sie Betroffener im Bußgeldverfahren. Sie haben ein Schweigerecht und müssen zur Sache nicht aussagen. Daher müssen Sie den Anhörungsbogen auch nicht ausfüllen. Sie sind allenfalls verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten), falls diese falsch sind. Angaben zur zum Vorwurf müssen Sie nicht machen.
Der Zeugefragebogen geht an den möglichen Zeugen der Auskunft darüber gegen kann, wer der tatsächliche Fahrer war. In der Regel ist dies der Halter des Fahrzeuges. Als Zeuge müssten Sie zwar vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht aussagen (aber auch da dürfen Sie schweigen, falls Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden), aber es besteht keine Pflicht, den Zeugefragebogen zurückzuschicken. Es können hier höchsten indirekte Konsequenzen entstehen, denn wenn der Fahrer nicht ermittelt werden dann, dann könnte es für den Halter des Fahrzeuges eine Fahrtenbuchauflage geben.

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