Ein Fahrverbot ist eine temporäre Sanktion (1-6 Monate), nach der der Führerschein zurückgegeben wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist endgültig; die Fahrerlaubnis erlischt, eine Sperrfrist (mind. 6 Monate) beginnt, und sie muss neu beantragt werden. MPU und Abstinenznachweis können angeordnet werden. Bei Härtefällen kann eine erneute theoretische oder praktische Prüfung angeordnet werden.
Fahrverbot
Für die Dauer des Fahrverbots darf man kein Kfz führen. Man muss den Führerschein an die zuständige Behörde (meist die Bußgeldstelle oder das Ordnungsamt) abgeben. Sollte man den Führerschein nicht freiwillig abgeben, so kann dieser beschlagnahmt werden. Mit Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein wieder ausgehändigt.
Das Fahren während eines Fahrverbots ist eine Straftat gem. § 21 StVG („Fahren ohne Fahrerlaubnis“). Hier drohen dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, eine Verlängerung des Fahrverbots oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Entzug der Fahrerlaubnis
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Daneben wird in der Regel eine Sperrfrist erteilt, während dieser man keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Hier kann je nach Grund des Fahrerlaubnisentzugs eine MPU und/oder ein Abstinenznachweis verlangt werden.
Die Sperrfrist gilt auf für Inhaber ausländischer Führerscheine. Während der Sperrfrist gilt die Fahrerlaubnis in Deutschland als Entzogen und auch Inhaber von ausländischen Führerscheinen oder Fahrerlaubnissen werden so behandelt, als hätten sie keine Fahrerlaubnis.
Sollte man dennoch fahren, obwohl die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann ist dies eine Straftat gem. § 21 StVG („Fahren ohne Fahrerlaubnis“). Hier drohen dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, eine Verlängerung des Fahrverbots oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.

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